Gerechtfertigter Hausfriedensbruch?

Auch das gefährdete Tierwohl kann ein notstandsfähiges Rechtsgut sein. Ggf. kommt die strafbefreiende Rechtfertigung z. B. eines Hausfriedensbruches zur Dokumentation von Tierschutzverstößen und damit ein Freispruch in Betracht!

(OLG Naumburg,2/2018