Die spezifische Tiergefahr

Verletzen mehrere PFERDE, z. B. auf einem Paddock, ein Pferd, so sind alle Tierhalter haftbar. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Pferde eine spezifische Tiergefahr (Panik, Flucht) gezeigt haben, welche geeignet ist, den eingetretenen Schaden verursacht haben zu können.

(BGH April 2018 )