Äste die über die Grenze hängen, stören den einen oder anderen Mitmenschen.
Hat sich ihr Nachbar mehr als drei Jahre bei ihnen nicht beschwert und den Rückschnitt des Grenzbaumes/-busches eingefordert, so ist der Anspruch verjährt. Baum und Busch dürfen weiter wachsen, BGH, Urteil vom 22.02.2019, V ZR 136/18