Zäune, Äste und Nachbarn

Äste die über die Grenze hängen, stören den einen oder anderen Mitmenschen.

Hat sich ihr Nachbar mehr als drei Jahre bei ihnen nicht beschwert und den Rückschnitt des Grenzbaumes/-busches eingefordert, so ist der Anspruch verjährt. Baum und Busch dürfen weiter wachsen, BGH, Urteil vom 22.02.2019, V ZR 136/18