Euer Pferd wir beim Ausritt nach Begegnung mit einem KFZ panisch, geht duch, ihr kommt zu Fall und verletzt euch? Schadensersatz? Von wem? Entscheidend ist die Verursachung: ist das Kraftfahrzeug zu schnell, zu nah, zu laut heran gefahren und hat so die Panikreaktion des Pferdes ausgelöst, wird allein die Haftung aus der Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges greifen. Der verunfallte Reiter kann sich schadlos halten. Übrigens droht dem Führer des KFZ u. a. ein Stafverfahren wegen fahrl.
Körperverletzung, Sachbeschädigung, Fahrerlaubnisentzug.