Cannabis und Fahrerlaubnis?

Kein Fahrerlaubnisentzug bei gelegentlichem Cannabiskonsum!

Das OVG Münster bestätigt im November 2019: auch bei der Kombination Cannabis/Alkohol

darf die Fahrerlaubnis nicht ohne weitere Aufklärung entzogen werden.

Auch bei der Kombination der Rauschwirkungen ist nach pflichtgemäßem Ermessen, z. B. über eine MPU aufzuklären.