26. Oktober 2018 PKW Kauf Pkw-Kauf! Die Verjährungsfrist für die Sachmängelrechte beim Kauf eines gebrauchten Pkw kann nicht wirksam auf ein Jahr verkürzt werden. Es bleibt die Möglichkeit, die Haftung für Sachmängel auf ein Jahr zu reduzieren. - BGH 2018 EuGH tagPlaceholderTags: