Equidenpasskontrolle

Ein Tierhalter darf einen Einhufer in seinen Bestand übernehmen, soweit der Einhufer von einem Equidenpass begleitet wird (§ 44 b Viehverkehrsverordnung).

Aus dieser Vorschrift ergibt sich für Tierhalter ein Verbot der Übernahme von Einhufern in ihren Bestand/Stall, welchen keinen Equidenpass haben!

Also ohne Equidenpass-Kontrolle kein neues Pferd in den Stall!