Häufig sickert, dringt Wasser durch nicht ordnungsgemäß oder nicht mehr ordnungsgemäß instand befindliche Silikonfugen in Gebäude. Beachtliche Wasserschäden können so entstehen. Immer wieder gibt es Streit darüber, ob solche Schäden von der Gebäudeversicherung, Feuer-Leitungswasser-Sturm, getragen werden müssen.
Gemäß seiner ständigen Rechtsprechung hat der BGH nun erneut entschieden, das Leitungswasserschäden bei der Wohngebäudeversicherung nur solche Wasserschäden sind, bei denen ein Wasserleitungssystem Wasser nicht bestimmungsgemäß austreten lässt.
Die Silikonfuge, eine klassische Wartungsfuge, ist deshalb nicht geeignet, den Rückgriff auf die Gebäudeversicherung zu ermöglichen.