Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

Eine Entscheidung des Amtsgerichts in Essen lässt die E-Scooter-Fahrer hoffen, welche einen Promillegehalt über 1,6 oder 1,9 Promille aufweisen. Der Amtsrichter vertrat in der Begründung den Ansatz, dass ein E-Scooter durchaus eher einem Fahrrad und nicht einem Pkw gleiche. So hatte auch einmal das Landgericht Dortmund geurteilt. Ohne, dass die Strafbarkeit nach § 316 StGB berührt wird, könne allerdings der Fahrerlaubnisentzug in Einzelfällen unterbleiben.

 

Im Augenblick scheint es wenig wahrscheinlich, dass sich die ständige Rechtsprechung in dieser Richtung anpassen wird.

 

Also:

 

Vorsicht beim E-Scooter fahren nach erheblichem Alkoholgenuss!