Sie haben nicht nur das Recht zu schweigen!

Obergerichtlich wiederholt entschieden ist nun auch, dass die ermittelnden Polizeibeamten oder die Staatsanwaltschaft nicht zwangsweise Ihren Fingerabdruck zur Entschlüsselung Ihres technischen Gerätes (iPhone, iPad etc.) benutzen kann. Eine rechtliche Grundlage für solch eine Maßnahme sieht unsere Strafprozessordnung nicht vor.

 

Es bleibt dabei:

 

Das zwangsweise Entsperren eines Mobiltelefons mittels Fingerabdruck bleibt im Strafverfahren bei entsprechend aufmerksamem Verteidiger unverwertbar; damit auch die so vom Handy ausgelesenen Daten.

 

Zuletzt Landgericht Ravensburg, Beschluss vom 14.02.2023, Az. 2 Qs 9/23 jug